"Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik" und in Bezug auf die zweite medizinische Gruppe wird überdies gefordert: "Keine rezidivierenden oder phasenhaft verlaufende erhebliche affektive oder schizophrene Störungen". Aus der verkehrsmedizinischen Literatur ergibt sich, dass depressive Störungen zu den häufigsten psychiatrischen Erkrankungen in der Bevölkerung gehören. Bisher sind keine epidemiologischen Daten verfügbar, die anzeigen würden, dass vom Personenkreis depressiv gestörter Menschen ein generelles erhöhtes Risiko für Fehlverhalten im Strassenverkehr ausgehen könnte (RÖSLER/RÖMER, a.a.O., S. 424).