, Bern 2016, S. 246 f.), wohingegen im Austrittsbericht lediglich von emotional instabilen und ängstlich-vermeidenden Persönlichkeitszügen die Rede ist. Somit ist unklar, ob überhaupt eine Diagnose mit Krankheitswert vorliegt, muss doch davon ausgegangen werden, dass mit der Verwendung des Begriffs "Persönlichkeitszüge" angedeutet wird, dass lediglich einzelne Aspekte dieser Erkrankung vorliegen, jedoch nicht alle für die Diagnose relevanten Kriterien erfüllt sind.