Was Persönlichkeitsstörungen anbelangt, so sind unter verkehrsmedizinischen Gesichtspunkten die schizoide, die emotional instabile, vor allem aber die dissoziale Persönlichkeitsstörung von Interesse. Als Adressaten einer Expertise zu den Fahreignungsvoraussetzungen kommen in erster Linie Personen mit dissozialer, aber auch anderer Persönlichkeitsstörungen in Betracht, die in ihrem Verhalten im Strassenverkehr, der allgemeinen Legalbewährung und 2018 Strassenverkehrsrecht 71