Eine Berufslehre hat er nicht absolviert (Gutachten vom 19. Februar 2013, S. 5 f.). Wie der Beschwerdeführer geltend macht und aus dem Zwischenzeugnis seiner Arbeitgeberin vom 19. Mai 2017 hervorgeht, ist er seit 20 Jahren als Betriebsmitarbeiter im Schichtbetrieb angestellt und verrichtet Arbeiten in der Sperrholzfertigung. Weiter bestätigt die Arbeitgeberin, dass er sehr gute Leistungen erbringe, eine hohe Leistungsbereitschaft aufweise und sich 2018 Migrationsrecht 171