Seine Tochter hält in ihrem zweiten Schreiben fest, dass weder sie selber noch alle anderen, die ihren Vater kennen würden, sich vorstellen könnten, dass er irgendwann einmal rückfällig werden könnte (Beschwerdebeilage 10). Gemäss fachärztlichem Gutachten vom 19. Februar 2013, welches im Rahmen des Strafverfahrens erstellt wurde, wurde dem Beschwerdeführer zwar eine eher günstige Gesamtprognose gestellt, gleichzeitig aber mit der Verübung ähnlicher Taten gerechnet, wobei von einer mittleren Wahrscheinlichkeit ausgegangen wurde. Eine Therapie/Beratung könnte gemäss Gutachten das Risiko reduzieren.