Ausserdem gab er an, noch keinen Kontakt zu seiner Tochter zu wollen. Auch aus dem Therapieverlaufsbericht der Psychiatrischen Dienste H. (PDH) vom 27. November 2013 geht hervor, dass die Tochter den Kontakt zu ihm wieder wünsche, er sie jedoch bis zum Ablauf der zwei Jahre nicht sehen wolle. Demgegenüber hält er in seinem Schreiben an die Vorinstanz ungefähr dreieinhalb Jahre später fest, dass es für ihn sehr schlimm gewesen sei, als seine Tochter von zu Hause weggezogen sei und er gewusst habe, dass es seine Schuld gewesen sei, dass seine Tochter weggegangen sei. Diese Aussagen des Beschwerdeführers lassen sich offensichtlich nicht miteinander vereinbaren.