Ein Leben in der Schweiz ohne ihren Vater könne sie sich nicht vorstellen (Beschwerdebeilage 10). Den Akten ist zudem zu entnehmen, dass das Bezirksgericht Z., Strafgericht, mit Urteil vom 14. Oktober 2015 die dem Beschwerdeführer mit Urteil vom 22. Januar 2014 auferlegte Weisung, womit ihm untersagt worden war, sich während der vierjährigen Probezeit seiner Tochter und seiner Schwester um mehr als 200 Meter zu nähern oder sie in irgendeiner Weise zu kontaktieren, ersatzlos aufhob. Dies aufgrund eines Schreibens seiner Tochter vom 7. September