Dies hätten sie geschafft, indem sich der Beschwerdeführer bei ihr gemeldet und um ein Treffen gebeten habe. Sie habe diesem zugestimmt und so sei es dazu gekommen, dass sie sich ausgesprochen hätten. Seither gehe es ihnen viel besser und das Familienleben sei viel schöner geworden. Ihr Vater habe sich für sie und grösstenteils für sich selber im positiven Sinne stark verändert (MI-act. 149, Beschwerdebeilage 5).