seine eigenen Werte haben dürfe und diese nicht falsch seien, dass aber andere Menschen ihre eigenen Werte hätten und wenn diese nicht mit seinen übereinstimmten, wolle er heute die andere Person nicht mehr von seiner Meinung überzeugen. Durch seine Tochter habe er gelernt, dass es für sie beide förderlich sein könne, verschiedener Meinung zu sein (MI-act. 181 ff., Beschwerdebeilage 4). Seine Tochter bestätigte in ihrem Schreiben vom 17. Mai 2017, dass sie wieder zueinander gefunden hätten und das Leben in vollen Zügen als friedliche Familie geniessen würden. Dies hätten sie geschafft, indem sich der Beschwerdeführer bei ihr gemeldet und um ein Treffen gebeten habe.