In einem von ihm im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens verfassten Schreiben führt der Beschwerdeführer aus, dass er doch Werte aus der Heimat mitgenommen habe und es daher weiterhin wichtig gewesen sei, dass sie ehrenhafte Menschen seien und andere sie nicht verspotten könnten. Gewalt sei kein Tabu gewesen, sondern eher als eine Massnahme zur Besserung angesehen worden. Moral, Familie und Ehre seien ein sehr grosses Thema und das höchste Gebot gewesen. Er habe lange gebraucht um zu verstehen, dass es kein absolutes Richtig und Falsch gäbe und dass auch er falsch liegen könne. Er schäme sich heute dafür, was er getan habe.