3.2.3.2. Der Beschwerdeführer bringt im Rahmen seiner Beschwerde vor, dass er sich mit seiner Tochter ausgesöhnt habe und sich um die Beziehung zu seiner Tochter bemühe, was nur möglich sei, da die Tochter selber nach einer längeren Pause wieder auf ihren Vater zugegangen sei und das Strafgericht um die Aufhebung des Kontaktverbots ersucht habe (act. 17, 21). In einem von ihm im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens verfassten Schreiben führt der Beschwerdeführer aus, dass er doch Werte aus der Heimat mitgenommen habe und es daher weiterhin wichtig gewesen sei, dass sie ehrenhafte Menschen seien und andere sie nicht verspotten könnten.