4.4). Zu beachten ist, dass ein rechtskonformes Verhalten grundsätzlich von jedermann erwartet wird und nicht speziell positiv ins Gewicht fällt. Vielmehr ist bei fortdauernder Delinquenz von einem erhöhten öffentlichen Interesse an der Entfernung auszugehen. Nichts 160 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018