Zudem befürchteten sie, dass Familienangehörige des Beschwerdeführers sie abpassen könnten (Schreiben an das Bezirksgericht Z., Strafgericht, vom 24. Dezember 2013). Darauf angesprochen, dass seine Tochter ihn an der Hauptverhandlung vom 22. Januar 2014 nicht habe sehen wollen, gab der Beschwerdeführer an, er denke, seine Tochter habe eingesehen, dass sie einen Fehler gemacht habe, indem sie ihn angezeigt habe (Protokoll 158 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018