vor ihrem Bruder. Sie habe schon zweimal wegen ihrem Bruder umziehen müssen (Protokoll vom 22. Januar 2014, S. 17 f.). Der Beschwerdeführer gab anlässlich der Hauptverhandlung vom 22. Januar 2014 zwar zu, das Handy seiner Tochter zerstört zu haben, stritt jedoch jegliche Gewaltanwendung gegenüber seiner Tochter und seiner Schwester ab (Protokoll vom 22. Januar 2014, S. 23 f.). Der Beschwerdeführer gab an, dass er seine Tochter liebe. Sie sei das älteste Kind und auch die einzige Tochter. Momentan habe er aber nicht die Kraft, sich mit ihr zu versöhnen. Seine Tochter sei weg und sein Sohn sei im Kinderheim.