Dabei soll er mit seinen Händen und Fäusten mehrere Male heftig auf ihren Körper und ihr Gesicht eingeschlagen haben, bis sie für kurze Zeit bewusstlos zu Boden gegangen ist, wobei er für letztere Handlungen offenbar nicht belangt wurde (Meldung zum Vollzug von Freiheitsstrafen und Massnahmen [Urteilsauszug] vom 25. Februar 2014). Zudem bedrohte und beschimpfte der Beschwerdeführer am 27. Juni 2012 seine Schwester anlässlich der Suche nach seiner infolge des Vorfalls vom 23. Juni 2012 verschwundenen Tochter, indem er ihr sagte, der Vorfall im Jahre 2007 sei noch nichts zu dem, was noch folgen werde, sie werde erst ihre Ruhe haben, wenn er sie umgebracht habe