Am 23. November 2007 soll der Beschwerdeführer, der seine Schwester an einen weiteren Mann vermitteln wollte, zudem auf sie losgegangen sein, als sie ihm sagte, dass sie wegziehen wolle und einen Neuanfang brauche. Dabei soll er mit seinen Händen und Fäusten mehrere Male heftig auf ihren Körper und ihr Gesicht eingeschlagen haben, bis sie für kurze Zeit bewusstlos zu Boden gegangen ist, wobei er für letztere Handlungen offenbar nicht belangt wurde (Meldung zum Vollzug von Freiheitsstrafen und Massnahmen [Urteilsauszug] vom 25. Februar 2014).