Aus dem Strafurteil bzw. aus der darin wiedergegebenen Anklageschrift geht weiter hervor, dass der Beschwerdeführer in der Zeit zwischen 2001 und 2012 mindestens einmal pro Monat Gewalt gegen seine Tochter angewendet hat, indem er sie ohrfeigte, mit den Händen schlug, ihr mit den Füssen in den Bauch trat oder sie mit den Händen am Hals packte. Am 23. November 2007 soll der Beschwerdeführer, der seine Schwester an einen weiteren Mann vermitteln wollte, zudem auf sie losgegangen sein, als sie ihm sagte, dass sie wegziehen wolle und einen Neuanfang brauche.