starke Kopfschmerzen davon. Sie fürchtet seit diesem Vorfall um ihr Leben, weshalb sie unmittelbar nach dem 23. Juni 2012 aus ihrem Zuhause flüchtete und sich seither vor der Familie versteckt. Aus dem Strafurteil bzw. aus der darin wiedergegebenen Anklageschrift geht weiter hervor, dass der Beschwerdeführer in der Zeit zwischen 2001 und 2012 mindestens einmal pro Monat Gewalt gegen seine Tochter angewendet hat, indem er sie ohrfeigte, mit den Händen schlug, ihr mit den Füssen in den Bauch trat oder sie mit den Händen am Hals packte.