chen und sagte, [C.] und ihre Tante [F. F.-A.] seien Schlampen. Danach forderte der Beschuldigte [C.] auf, ihm ihr Mobiltelefon herauszugeben, ansonsten er sich umbringen werde. Zur Bekräftigung seiner Forderung hielt er sich das Tranchiermesser an den Hals. In ihrer Angst, der Beschuldigte werde sich selber oder sie umbringen, gab [C.] ihm ihr Mobiltelefon iPhone, worauf es der Beschuldigte zuerst auf den Boden und danach in die Toilette warf. Dabei entstand ein Sachschaden von rund CHF 400.00. Durch die Schläge an ihren Kopf trug [C.] starke Kopfschmerzen davon.