Der Beschuldigte folgte [C.] mit dem Tranchiermesser in der Hand zu diesem Zimmer, wo [C.] vorerst die Tür zum Zimmer von innen zuhielt, um zu verhindern, dass der Beschuldigte ins Zimmer gelangen konnte. Sie liess dann aber ihren Grossvater [G. A.] die Zimmertür öffnen, welcher versuchte, den Beschuldigten zu beruhigen. Der Beschuldigte begann daraufhin zu flu- 2018 Migrationsrecht 155