Währenddessen betrat [B. B.-A.], die Ehefrau des Beschuldigten und Mutter von [C.], die Küche, wo es ihr gelang, dem Beschuldigten das Messer aus der Hand zu nehmen. Während der Beschuldigte daraufhin ein Tranchiermesser mit einer Klingenlänge von ca. 20 cm aus der Küchenschublade behändigte, gelang es [C.] in ein anderes Zimmer zu rennen, wo sich auch der Vater des Beschuldigten, [G. A.], aufhielt. Der Beschuldigte folgte [C.] mit dem Tranchiermesser in der Hand zu diesem Zimmer, wo [C.] vorerst die Tür zum Zimmer von innen zuhielt, um zu verhindern, dass der Beschuldigte ins Zimmer gelangen konnte.