Der Beschuldigte holte ein Rüstmesser ohne Wellenschliff mit einer Klingenlänge von ca. 11 cm aus einer Küchenschublade, packte seine Tochter [C.] wieder an den Haaren, zog sie nach oben und hielt ihr das Messer so nahe an den Hals, dass es gerade noch knapp nicht zu einem Hautkontakt kam. Währenddessen betrat [B. B.-A.], die Ehefrau des Beschuldigten und Mutter von [C.], die Küche, wo es ihr gelang, dem Beschuldigten das Messer aus der Hand zu nehmen.