In wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und sprachlicher Hinsicht sei er vollständig integriert. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz dürfe von ihm jedoch nicht verlangt werden, sämtliche Wertvorstellungen seines Herkunftslandes aufzugeben; eine eigentliche Assimilation sei nicht gefordert. Angesichts der sehr langen Aufenthaltsdauer sowie seiner vollen Integration sei von einem sehr grossen privaten Interesse an einem Verbleib in der Schweiz auszugehen. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz verfüge er über keine nennenswerten Kontakte im Kosovo.