Der Beschwerdeführer heiratete am 29. September 1993 B. B., mit welcher er drei Kinder hat (C., geboren 1993; D., geboren 1995; und E., geboren 2000). Am 12. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer mit Strafbefehl des Bezirksamts Y. wegen Widerhandlung gegen das SVG zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt (MI-act. 24).