Im Rahmen einer Gesamtwürdigung sei überdies zu berücksichtigen, dass beim Beschwerdeführer bereits einmal eine Kokainabhängigkeit diagnostiziert worden sei, auch wenn er gegenwärtig abstinent lebe. Was die bundesgerichtliche Praxis anbelangt, wonach eine Fahreignungsbegutachtung in der Regel mit einem vorsorglichen Führerausweisentzug zu verbinden ist, so verweist die Vorinstanz auf das Urteil des Bundesgerichts vom 19. Mai 2017 (1C_13/2017), in dem bestätigt werde, dass es Konstellationen gebe, in denen eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet werden müsse, ohne dass der betroffenen Person der Führerausweis vorsorglich entzogen werde.