2016. Auch wenn das Strassenverkehrsamt mit seinem Entscheid über eine Warnungsmassnahme grundsätzlich zuzuwarten hat, bis ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt (BGE 119 IB 158, Erw. 2c/bb), besteht diese Pflicht gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung jedoch nicht, wenn im zu beurteilenden Fall hinsichtlich des Sachver- 66 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018