Bis zur (zweitinstanzlichen) Beurteilung der drei schweren Widerhandlungen mit Urteil vom 12. November 2015 vergingen – ausgehend vom ersten Vorfall vom 16. September 2007 – insgesamt rund acht Jahre und zwei Monate. Die lange Dauer des Verfahrens ist insbesondere auf die aufwendige, sechs Jahre dauernde Untersuchung bis zur Anklageerhebung zurückzuführen, wobei die lange Dauer auf die vorgeworfenen Delikte, die ausserhalb des Strassenverkehrsrechts liegen, zurückzuführen ist. Anschliessend verstrichen weitere anderthalb Jahre bis zum erstinstanzlichen Strafurteil.