Das Strafverfahren dauerte etwas mehr als ein Jahr. Die Strafakten zu diesem Vorfall gingen am 15. Januar 2008 beim Strassenverkehrsamt ein. Weil aber der Beschwerdeführer in der Zwischenzeit bereits zwei weitere Widerhandlungen begangen hatte, erwog das Strassenverkehrsamt den Erlass einer Gesamtmassnahme. Bis zur (zweitinstanzlichen) Beurteilung der drei schweren Widerhandlungen mit Urteil vom 12. November 2015 vergingen – ausgehend vom ersten Vorfall vom 16. September 2007 – insgesamt rund acht Jahre und zwei Monate.