m vor der Ausfahrt Dietikon fuhr der Beschwerdeführer mit seinem Personenwagen auf dem Pannenstreifen mit einer Geschwindigkeit von ca. 50–60 km/h an der auf der rechten Fahrspur sich gebildeten Kolonne rechts vorbei, wobei er die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte. Der Polizeifunktionär eines überholten zivilen Polizeifahrzeugs nahm unverzüglich die Verfolgung des Beschwerdeführers auf, worauf dieser trotz eingeschaltetem Blaulicht und der Matrix "Stopp Polizei" erst anhielt, nachdem er auf dem Pannenstreifen weitere geschätzte 20 Autos überholt hatte. 62 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018