Am 8. Dezember 2007 war der Beschwerdeführer um ca. 17.20 Uhr in Seon, ausserorts, mit seinem Personenwagen mit ca. 80 km/h unterwegs. Als er aus der Mittelkonsole Kaugummis behändigen wollte oder aus einem anderen Grund abgelenkt war und seine Aufmerksamkeit nicht mehr der Strasse zugewandt hatte, geriet er auf die Gegenfahrbahn. Der Lenker des entgegenkommenden Personenwagens konnte eine Frontalkollision nur durch ein Ausweichmanöver in den an die Strasse angrenzenden Acker verhindern, als er bemerkt hatte, dass der Beschwerdeführer die Gefahr seines Manövers nicht erkannt hatte und keine Korrektur vornahm. d)