Wesentlichen die Sicherheit der Stauanlagen zu gewährleisten, was sich schon aus Art. 1 StAG ergibt. Beim umstrittenen Projekt "Stausee Klingnau – Reaktivierung Seitenarm" tritt nicht die Kraftwerkbetreiberin (C. AG) als Gesuchstellerin auf, sondern der Kanton Aargau. Dieser beabsichtigt mit dem Projekt, die Verlandung des Stausees (bzw. des linken Seitenarms) aus naturschützerischen und landschaftlichen Gründen zu verhindern, namentlich um die Lebensräume für die Vogelarten zu erhalten und zu fördern (siehe Erw.