Es muss möglich sein, den Wasserspiegel durch Öffnung des Grundablasses oder der Tiefschütze (je nach Kraftwerktyp) abzusenken. Diesbezüglich ist an Havarien zu denken, aber auch an Hochwasserschutz oder andere Unregelmässigkeiten (wie z.B. Erdrutsch, Felssturz oder Gletscherabbruch in der Rückhaltezone etc.). Sedimente dürfen deshalb keine Sicherheitseinrichtungen wie z.B. den Grundablass verstopfen.