Zum einen dient sie der Wirtschaftlichkeit der Anlage. Da sich das Stauvolumen durch den Eintrag von Sedimenten über die Jahre teilweise erheblich reduziert, können durch die Spülung die angesammelten Sedimente ausgeschwemmt und der nutzbare Stauinhalt kann erhalten werden (vgl. auch BGE 138 II 582). Die zweite Funktion dient der Sicherheit. Es muss möglich sein, den Wasserspiegel durch Öffnung des Grundablasses oder der Tiefschütze (je nach Kraftwerktyp) abzusenken.