16a Abs. 2 SVG analog anzuwenden, wonach der Führerausweis nach einer leichten Widerhandlung für mindestens einen Monat entzogen wird, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme verfügt wurde. 2017 Fürsorgerische Unterbringung 79 II. Fürsorgerische Unterbringung