Das Bundesgericht hat mehrfach für die Anwendbarkeit von Art. 16c SVG ein schweres Verschulden vorausgesetzt (Urteile des Bundesgerichts vom 4. Juli 2016 [1C_25/2016], Erw. 2.1; vom 21. Dezember 2009 [1C_355/2009], Erw. 5.3). Da der Staatsanwalt anerkennt, dass der Beschwerdeführer aus einer subjektiven Notsituation heraus gehandelt und der Staatsanwalt aus diesem Grund die Strafe stark gemindert hat, ist vorliegend jedoch lediglich von 2017 Strassenverkehrsrecht 77