Der Beschwerdeführer wurde dabei beobachtet, wie er am 12. August 2016 in A. ein Motorrad lenkte, obwohl ihm der Führerausweis mit Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 11. Dezember 2015 zu jenem Zeitpunkt entzogen war. Auf dem Sozius befand sich eine Begleiterin.