Was als längere Zeit zu gelten hat, ist im Einzelfall zu bestimmen, wobei aber in der Regel nach einer Woche erneut geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen einer fürsorgerischen Unterbringung noch immer vorliegen (DANIEL ROSCH, in: DANIEL ROSCH/ANDREA BÜCHLER/DOMINIQUE JAKOB 2017 Fürsorgerische Unterbringung 83