2.3. Aus den Akten geht hervor, dass die algerischen Behörden am 28. Oktober 2016 durch das SEM ersucht worden sind, betreffend den Gesuchsgegner Identifikationsabklärungen vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der letzten Bestätigung der Ausschaffungshaft standen die Abklärungen bei den algerischen Behörden somit erst am Anfang. Die vom Gesuchsgegner angegebene neue Identität wurde dem SEM mit Schreiben vom 4. November 2016 mit dem Hinweis übermittelt, dass an der Richtigkeit der neuen Angaben Zweifel bestehen würden.