korrekt ist. Da der Revisor bereits bei der Bewertung der Schmuckartikel Mängel erkannt haben will und dies als Hindernis für die Gewährung des Warenlagerdrittels betrachtete, sah er davon ab, das Motorradinventar auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Der Revisor, wie auch die Steuerkommission B. gingen damit fälschlicherweise von der Unteilbarkeit des Warenlagers aus. Das Warenlagerdrittel kann jedoch auch bloss auf einem Teil der Waren beantragt und gewährt werden, falls die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies hat die Vorinstanz, indem sie das Motorrad-Inventar geprüft hat, richtig erkannt.