260 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2017 schwerde erfolgte damit verspätet, weshalb darauf nicht einzutreten ist. 46 Einteilung der Jagdreviere; Begründungspflicht - Die Einteilung der Jagdreviere erfolgt unter Berücksichtigung jagdlicher und wildbiologischer Kriterien (§ 3 Abs. 1 AJSG). - Eine von der Empfehlung der Fachstelle abweichende Jagdreviereinteilung bedarf einer eingehenden Begründung. Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 4. Oktober 2017, i.S. Jagdgesellschaft A. gegen Regierungsrat (WBE.2017.254) Aus den Erwägungen