Um dies sicherzustellen, wird sie den Entscheid gegen Empfangsbestätigung (GU) zustellen. Dies machen aber betroffene Private ohne entsprechende Vorschrift mittels eingeschriebener Sendungen auch, wenn sie sicher sein wollen, dass sie die Einhaltung einer Rechtsmittelfrist beweisen können. Es ist deshalb unnötig, dieses Verhalten gesetzlich vorzuschreiben. Dies auch deshalb, weil damit zu rechnen ist, dass andere Instrumente in Zukunft den Rückschein ersetzen werden. Eine interne Weisung, wie bei der Zustellung von Verfügungen und Entscheiden zu verfahren ist, genügt somit vollauf.