eine vorgängige mündliche Entscheideröffnung ist zulässig. Der Botschaft zum VRPG (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 14. Februar 2007, Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, Ges.- Nr. 07.27 [nachfolgend: Botschaft]) lässt sich in diesem Zusammenhang namentlich entnehmen (Botschaft, S. 37): "Dass die Zustellung in der Regel gegen Empfangsbescheinigung zu erfolgen hat, ist richtig, letztlich aber bloss (ausser bei Massensendungen) eine Frage der Vernunft (und im Übrigen blosse Ordnungsvorschrift, nicht Gültigkeitsvoraussetzung).