KISSLING, Stichworte zum Bauen ausserhalb der Bauzonen, Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN, Raum & Umwelt 6/2013, S. 28). 4.3.2. Nicht weiter einzugehen ist auf die vorgebrachten Anlässe, anlässlich welcher das D.-Stübli in der Vergangenheit angeblich "waldhüttenähnlich" bzw. ohne engen sachlichen Bezug zum Landwirtschaftsbetrieb genutzt, vermietet oder angeboten worden sei. Abgesehen davon, dass die Beschwerdegegnerin diese Vorwürfe bestreitet bzw. widerlegt, sind nicht retrospektiv Anlässe und Aktivitäten aus der Vergangenheit zu beurteilen, sondern einzig die beabsichtigte zukünftige Nutzung des D.-Stübli. 188 Obergericht, Abteilung