Die Beschwerdegegnerin lasse sich dabei ausdrücklich behaften. Es sei für sie auch selbstverständlich, dass sie sich beim Umnutzungskonzept, welches Bestandteil der Bewilligung sei, zu behaften lassen habe. Auch vor Verwaltungsgericht erläutert die Beschwerdegegnerin, dass im Rahmen von gesellschaftlichen Anlässen bzw. Events soweit als möglich hofeigene Produkte vermarktet werden sollen. Daran habe sie ein Interesse, könne sie doch aus eigener Produktion Fleisch, Gemüse, Eier, Früchte, Brot, aber auch Getränke wie Süssmost anbieten. Wesentliche Teile der Speisekarte könnten aus der hofeigenen Produktion bestritten werden.