Die Anforderung nach Artikel 24 Buchstabe a muss nicht erfüllt sein. 1bis Unabhängig vom Erfordernis eines Zusatzeinkommens können Nebenbetriebe mit einem engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe bewilligt werden; dafür können massvolle Erweiterungen zugelassen werden, sofern in den bestehenden Bauten und Anlagen kein oder zu wenig Raum zur Verfügung steht. Die Bestimmung von Art. 24b RPG wird in Art. 40 RPV konkretisiert: 1 Die Bewilligung eines nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebs setzt voraus, dass: a. dieser innerhalb des Hofbereichs des landwirtschaftlichen Gewerbes liegt;