Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, das Obergeschoss einer im Jahr 2003 bewilligten Baute auf der Parzelle Nr. yyy umzunutzen. Das Gebäude wurde im Untergeschoss als Backstube, als Verarbeitungsraum und für technische Installationen, im Obergeschoss als Degustationsraum und Büro geprüft und bewilligt. Das Obergeschoss besteht heute aus einem Raum (sog. D.-Stübli) für rund 40 Personen, mit Toilette und einer Einbauküche. Nach Angaben der Beschwerdegegnerin wurde das D.-Stübli in den letzten Jahren vor allem als betriebseigener Sitzungs- und Verpflegungsraum genutzt. Gelegentlich 182 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018