Die Beschwerde der Bauherrschaft wird im Parallelverfahren WBE.2017.128 beurteilt. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin richtet sich "pro Bauherrschaft", und die Beschwerdeführerin macht u.a. explizit geltend, die Vorinstanz habe die Gemein- 2017 Verwaltungsrechtspflege 267