Sofern das Gesuch in dieser Phase des Verfahrens nicht bereits aus anderen Gründen abgelehnt werden muss, entscheidet sie auf dieser Grundlage darüber, ob weitere Abklärungen im Ausland durchzuführen sind (Dokumentenüberprüfung, Einsatz einer Vertrauensanwältin oder eines Vertrauensanwalts, DNA-Test usw.). Als unabdingbare Voraussetzung für eine Gesuchsprüfung ist damit auf jeden Fall ein gültiges Ausweispapier vorzulegen, wobei das MIKA die Einreichung eines Ausweises im Original verlangen 2018 Migrationsrecht 107