b. Die Auslandvertretung hat in einem summarischen Verfahren zu prüfen, ob die Einreisebedingungen erfüllt sind (Vollständigkeit der Angaben, gültiger Reisepass, Kontrolle der Urkunden ohne aufwendige Dokumentenprüfungen). Danach leitet sie das Gesuch mit den relevanten Urkunden an die kantonale Ausländerbehörde weiter.