Der jüngere Sohn D. besuche die Realschule und könne im Sommer 2017 aufgrund seiner hervorragenden schulischen Leistungen in die Sekundarschule wechseln. C. nehme zweimal wöchentlich an einem Deutschkurs teil und könne voraussichtlich im Sommer die Integrationsklasse der Schule Y. besuchen. Die Kinder hätten im Kongo kein tragfähiges Beziehungsnetz und es sei in Anbetracht des Kindeswohls nicht zu verantworten, die Kinder in den Kongo zurückzuschicken. In der Schweiz könnten die beiden die Schule besuchen und sie sprächen bereits sehr gut Deutsch.